Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1992 - 2 A 10312/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5090
OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1992 - 2 A 10312/92 (https://dejure.org/1992,5090)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.07.1992 - 2 A 10312/92 (https://dejure.org/1992,5090)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Juli 1992 - 2 A 10312/92 (https://dejure.org/1992,5090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwaltungsverfahren ; Gerichtliches Verfahren; Antrag des Beamten; Abänderung einer dienstlichen Beurteilung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 313
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1992 - 2 A 10312/92
    Wie das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Gerichtsbescheid zu Recht dargelegt hat, genügt der angefochtene Bescheid nicht den Anforderungen, die an eine Entscheidung über einen an den Dienstherrn gerichteten Antrag eines Beamten zu stellen sind, eine ihm erteilte dienstliche Beurteilung abzuändern (zu einem derartigen Antrag vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1975, BVerwGE 49, 351, 354 f.).

    Jene stellt nämlich im Gegensatz zu dem hier umstrittenen Bescheid über einen auf eine dienstliche Beurteilung bezogenen Abänderungsantrag des Beamten keinen Verwaltungsakt dar (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 09. November 1967, BVerwGE 28, 191 und BVerwGE 49, 351, 353 ff.).

  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 4.78

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Umfang der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1992 - 2 A 10312/92
    Deshalb besteht der hier in Rede stehende Mangel jenes Bescheids im übrigen unbeschadet der Frage fort, ob sich die Widerspruchsbehörde von Rechts wegen auf die Prüfung beschränken darf, ob der für die Beurteilung zuständige Beamte die Grenzen der dem Dienstherrn hierbei eingeräumten Beurteilungsermächtigung eingehalten hat; indessen ist eine solche Beschränkung, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht zulässig, weil sie eine Verkennung der Kompetenzen der Widerspruchsbehörde bedeutet (vgl. BVerwG, Urteile vom 01. Dezember 1978, DVBl 1979, 424, 428 und vom 17. Mai 1979, DÖV 1979, 791).

    Mit ihr ist vielmehr lediglich entschieden, daß ein solcher Anspruch mangels Spruchreife zur Zeit nicht besteht (ähnlich BVerwG, Urteile vom 29. November 1961, BVerwGE 13, 195, 198; vom 17. Mai 1979, aaO und vom 11. Oktober 1984, BVerwGE 70, 196, 197).

  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1992 - 2 A 10312/92
    Jene stellt nämlich im Gegensatz zu dem hier umstrittenen Bescheid über einen auf eine dienstliche Beurteilung bezogenen Abänderungsantrag des Beamten keinen Verwaltungsakt dar (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 09. November 1967, BVerwGE 28, 191 und BVerwGE 49, 351, 353 ff.).
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1992 - 2 A 10312/92
    Deshalb besteht der hier in Rede stehende Mangel jenes Bescheids im übrigen unbeschadet der Frage fort, ob sich die Widerspruchsbehörde von Rechts wegen auf die Prüfung beschränken darf, ob der für die Beurteilung zuständige Beamte die Grenzen der dem Dienstherrn hierbei eingeräumten Beurteilungsermächtigung eingehalten hat; indessen ist eine solche Beschränkung, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht zulässig, weil sie eine Verkennung der Kompetenzen der Widerspruchsbehörde bedeutet (vgl. BVerwG, Urteile vom 01. Dezember 1978, DVBl 1979, 424, 428 und vom 17. Mai 1979, DÖV 1979, 791).
  • BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61

    Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids - Bindung an Festsetzung des Grades

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1992 - 2 A 10312/92
    Mit ihr ist vielmehr lediglich entschieden, daß ein solcher Anspruch mangels Spruchreife zur Zeit nicht besteht (ähnlich BVerwG, Urteile vom 29. November 1961, BVerwGE 13, 195, 198; vom 17. Mai 1979, aaO und vom 11. Oktober 1984, BVerwGE 70, 196, 197).
  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 144.83

    Vorhandensein einer sozial erfahrenen personenberatenden Beteiligung im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1992 - 2 A 10312/92
    Mit ihr ist vielmehr lediglich entschieden, daß ein solcher Anspruch mangels Spruchreife zur Zeit nicht besteht (ähnlich BVerwG, Urteile vom 29. November 1961, BVerwGE 13, 195, 198; vom 17. Mai 1979, aaO und vom 11. Oktober 1984, BVerwGE 70, 196, 197).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2013 - 6 A 2201/12

    Rechtmäßigkeit eines dienstlichen Beurteilungssystems bei lediglicher Vergabe von

    Es kann auf sich beruhen, ob die geschilderte Vorgehensweise des beklagten Landes rechtmäßig ist, vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 1992 - 2 A 10312/92 -, NVwZ-RR 1993, 313; auch BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 2 B 64.08 -, ZBR 2009, 341, und ob der Entscheidung über den Abänderungsantrag andere Rechtsfehler anhaften.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 1992 - 2 A 10312/92 -, NVwZ-RR 1993, 313.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2000 - 10 A 11245/99
    Wenn danach auch ein Antrag auf Abänderung der dienstlichen Beurteilung vor Klageerhebung fehlte, so ist dies unschädlich, denn ein solcher ist hier keine nicht nachholbare Klagevoraussetzung (so ausdrücklich und eingehend allerdings der seinerzeit ausschließlich für Streitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis zuständige 2. Senat des erkennenden Gerichts im Urteil vom 15. Juli 1992, NVwZ-RR 1993, 313).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht